Suche    Kontakt    Redaktion    Sitemap    Disclaimer    Impressum 

Denkmalpflege

Denkmalwert und Restaurierungskonzeption des Erbhofes in Thedinghausen

Denkmalwert

Der sogenannte Erbhof in Thedinghausen, ein zweigeschossiger, durch reichste Sandsteingliederungen belebter Backsteinbau auf rechteckigem Grundriß, dem auf der Hofseite zwei Utluchten und ein Treppenturm vorgesetzt sind, wurde zwischen 1619 und 1624 vom Bremer Erzbischof Johann Friedrich aus dem Hause Schleswig-Holstein-Gottorf (reg. 1597 - 1634) errichtet. Er ist aufgrund seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung das bedeutendste profane Baudenkmal im heutigen Landkreis Verden.

Zur Entstehungszeit des Erbhofes gehörte Thedinghausen zum Erzstift Bremen, welches das Gebiet zwischen unterer Weser und unterer Elbe einnahm (etwa die heutigen Landkreise Stade, Cuxhaven und Osterholz sowie die nördlichen Teile der Landkreise Rotenburg und Verden) und 1648 als säkularisiertes Herzogtum an Schweden, 1720 an das Kurfürstentum Hannover fiel. Seine Hauptstadt war Bremervörde, wo sich das Residenzschloß befand; dieses wurde 1682 nach Kriegsbeschädigung abgetragen. Der Erbhof ist heute das wichtigste erhaltene landesherrliche Profanbauwerk dieses historischen Staatsgebietes.

Auch unter dem Aspekt des künstlerischen Werts kommt dem Erbhof ein hoher Rang zu. Die Gebietskarte in Georg Dehios „Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler“ zeigt im Umkreis von 100 Kilometern nur wenige mehr oder weniger vergleichbare Profanbauwerke mit „Sternchen“: das Unesco-Weltkulturerbe Bremer Rathaus, die Schlösser von Oldenburg und Gödens sowie die Künstlerkolonie Worpswede.

Das Interesse am Erbhof bezog sich bislang künstlerisch auf die Zugehörigkeit zur sogenannten Weserrenaissance, geschichtlich auf die Liebesaffäre des Erzbischofs mit einer Angehörigen des Landadels, die den Anlaß für die Erbauung bildete. Im Zuge der von 2000 bis 2007 durchgeführten Bauuntersuchungen traten jedoch neue, weiter ausgreifende Beziehungen in den Vordergrund. Eine eingehendere Analyse des Erbhofs erschließt drei Bereiche, welche die postulierte weit überregionale Stellung des Erbhofs begründen.

1. Der Bautypus, ein frühes „Lustschloß“

Von den ländlichen Adelssitzen der Region unterscheidet sich der Erbhof durch seine reiche Formensprache und ein reduziertes Raumprogramm, das nur für wenige Personen gedacht ist: außer zwei Vorratskellern und zwei Küchen gibt es ein Drei-Zimmer-Appartement inclusive Speisesaal und zwei Festsäle. Zur Anlage gehörte auch ein Garten, über den bisher aber noch wenig bekannt ist. Eine Arbeit über bremisch-verdische Renaissancegärten von Christian Kammann ist in Vorbereitung.

Der Kernbau hat in seiner Dimensionierung privaten Charakter: Er entstand, wie eindeutig nachgewiesen werden konnte, als Neubau auf dem vom Erzbischof Johann Friedrich 1613 erworbenen Hof Thedinghausen für sich und seine Geliebte Gertrud von Heimbruch, die Witwe des Vorbesitzers. Auf diese Verhältnisse weisen das Wappen der Hausherrin und zahlreiche Porträtköpfe an der Fassade hin, die sich wahrscheinlich als diejenigen des Erzbischofs und seiner Geliebten deuten lassen.

Dem Erbhof kommt damit nach meiner Einschätzung erhebliche Bedeutung für die Geschichte der Ausbildung eines ländlichen „Lustschlosses“ des Hochadels in Deutschland zu. Es sind dies in der Regel kleine, aber feine Bauwerke, die nicht oder nur beschränkt den sonst üblichen repräsentativen Zwecken einer Hofhaltung auf dem Lande dienen wie Sommerresidenz, Witwensitz oder Jagdschloß. Bauten dieses Zweckes gibt es vereinzelt bereits im Spätmittelalter. Die bekanntesten Beispiele liegen in Süddeutschland, wo eine von der italienischen Villa suburbana des 15./16. Jahrhunderts herzuleitende Entwicklungslinie zeitgleich mit Thedinghausen ihren Höhepunkt im Schloß Hellbrunn des Salzburger Erzbischofs Marx Sittich (1612-1619) mit einer überwiegend von Italienern geschaffenen Architektur, Ausmalung und Gartengestaltung findet. In Salzburg gibt es im Übrigen auch die Parallele eines von Erzbischof Wolf Dietrich 1606 für seine Geliebte errichteten stadtnahen Schlößchens (Altenau, heute Schloß Mirabell). Die nordwestdeutsche, wohl eher vom Westen herzuleitende Entwicklung ist bisher weniger deutlich, aus der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg ist mir hier keine mit Thedinghausen vergleichbare Anlage bekannt. Man denke etwa an das bescheidene Fachwerkgebäude der Celler Herzöge von 1611 im Französischen Garten. Auch die Bauten der Wolfenbütteler Herzöge auf dem Lande, soweit überhaupt erhalten, sind nicht vergleichbar.

Durch den frühen Tod der Gertrud von Heimbruch bereits während der Bauzeit (1620), verlor Johann Friedrich das Interesse an Thedinghausen. Der Erbhof blieb als Lustschloß ein unvollendetes Projekt und geriet in Vergessenheit.

2. Der Außenbau, ein Hauptwerk der „Bremer Weserrenaissance“

Die größte Verwandtschaft weist der Erbhof mit Bremer Bauwerken auf, die der Spätphase der sogenannten Weserrenaissance angehören, also dem Umfeld des Rathauses und der Werkstatt des Lüder von Bentheim (1608-1614). In Bremen ist, anders als an der Oberweser, der Materialmix von Backstein und Haustein seit der Stadtwaage von 1587/88 etabliert. Auffälligste baukünstlerische Besonderheit des Erbhofs sind seine plastisch gerahmten Fenster. Bis zum Eindringen italienischer Barockformen nach dem Dreißigjährigen Krieg ist in Nordeuropa das einfache, nur von Profilen gerahmte Fenster vorherrschend. Das klassische italienische Renaissancefenster mit Versatzstücken der antiken Tempelfassade wie Säulen und Giebeln oder die manieristische Variante mit Hermenpilastern, Masken o.ä. kommt hierzulande äußerst selten vor. Für die aufwendigen Fensterformen Thedinghausens bietet wiederum nicht das Oberwesergebiet, sondern das im 2. Weltkrieg weitgehend zerstörte Essighaus von 1618 in Bremen ein Vergleichsbeispiel, wenn dessen Fenster auch in der schmalen Bürgerhausfassade in einen festen architektonischen Rahmen eingebunden und nicht so locker verteilt sind wie am Erbhof. Eng verwandt ist ferner der zwischen 1607 und 1615 von Graf Anton Günther errichtete Bauteil des Oldenburger Schlosses mit seinen reichen sandsteinernen Fensterumrahmungen aus der Werkstatt des Bremer Bildhauers Johann Prange unter Mitwirkung Ludwig Münstermanns. Zu Oldenburg hatte Johann Friedrich verwandtschaftliche Beziehungen, er war mit Anton Günthers Schwester verlobt. Zu einer Eheschließung kam es jedoch nicht, worüber ein jahrelanger Streit ausbrach, der zur Bauzeit des Erbhofs anhielt.

3. Der Festsaal „nach schleswig-holsteinischer Art“

Wichtigstes Ergebnis der bisher durchgeführten Untersuchungen ist der Fund der originalen bemalten Deckenbalken in den beiden Sälen des Obergeschosses. Decken dieses Typs sind seit dem Mittelalter üblich und stehen bis zum Dreißigjährigen Krieg in Blüte. Entwicklungsgeschichtlich werden sie ab der Mitte des 16. Jahrhunderts von Kassettendecken und Stuckdecken abgelöst, bleiben aber selbst im herrschaftlichen Bereich verbreitet. Die Untersicht der Balken ist in Thedinghausen mit Grisaillen und ionischen Kapitellen verziert. Besonders bemerkenswert sind auf den Seitenflächen gemalte perspektivische Konsolen und Abhänglinge. Letztere gab es auch als plastische Form in mehreren Reihen an den Deckenbalken, ein Original ist erhalten. Im oberen Bereich der Wände sind einzelne gemalte Abhänglinge gefunden worden. Von den Dielenbrettern zwischen den Deckenbalken haben sich hingegen keine Reste gefunden.

Für diese ausgefallene Dekorationsweise gibt es nach bisheriger Kenntnis nur ein Vergleichsbeispiel im Schloß Reinbek östlich Hamburg. Dort wurde für Augusta, die Witwe von Erzbischof Johann Friedrichs 1616 verstorbenem älteren Bruder Johann Adolph, an den Südflügel des bereits 1572-76 errichteten Schlosses je ein Zimmer pro Stockwerk und ein Treppenturm nachträglich angebaut. Der im Hauptgeschoß als Kabinett/Schlafzimmer dienende, also am meisten private Raum, wird von drei Deckenbalken überspannt, die seitlich mit gemalten perspektivischen Konsolen und Abhänglingen geziert sind. Auf der Unterseite befinden sich Grisaillen. Eine enge Abhängigkeit beider Ausmalungen ist offensichtlich, jedoch kann gegenwärtig noch nicht entschieden werden, welche die frühere ist.

Auf Beziehungen zu Schleswig-Holstein weisen auch weitere Indizien: Typisch für die schleswigholsteinischen Herzogschlösser des späteren 16. Jahrhunderts sind kurze Verstärkungsbalken, welche die Balkenenden stützen und in einer geschnitzten Konsole enden. Konsolen dieser Art wurden zwar in Thedinghausen nicht gefunden, jedoch wurde das Vorhandensein von Stützbalken bauhistorisch nachgewiesen. Die Deckenbalken des Erbhofs wurden aus Schleswig-Holstein oder Mecklenburg nach Thedinghausen geflößt, wie bei ihrer dendrochronologischen Untersuchung festgestellt wurde. Seit 1607 war Erzbischof Johann Friedrich zusätzlich Bischof von Lübeck, bauliche Tätigkeit an der Residenz des Bistums in Eutin ist belegt. Er hat also offenbar das Bauholz für den Erbhof aus eigenem, östlichem Besitz bezogen. Die näheren Umstände sind unbekannt.

Im Erbhof gab es mehrere Kamine, darunter jeweils einen in den beiden Festsälen. Hiervon scheinen Teile erhalten zu sein, ein langer, in die Gartenmauer eingelassener figürlicher Steinbalken, eine Tragefigur und ein von Putten gehaltenes Wappen, das als Aufsatz gedient haben könnte. Die berühmten Kamine im schleswig-holsteinischen Schloß Husum, die nur wenige Jahre vor dem Festsaal in Thedinghausen entstanden, sind in ihrem Aufbau nahe verwandt. Auffällig ist, daß sich das gemalte Thedinghausener Balken-Motiv einer Abfolge von Abhänglingen und Konsolen in Untersicht in plastischer Ausführung an den vorkragenden Gesimsen der großen Husumer Kamine wiederfindet.

Das Ergebnis der jüngsten Bauuntersuchungen lautet: Der Bremer Erzbischof Johann Friedrich hat sich bei der Erbauung seines Lustschlosses in Thedinghausen am Modernsten orientiert, was ihm verfügbar war: baulich ist der niederländische Manierismus in seinem eigenen Herrschaftsgebiet Bremen maßgebend, in der Innendekoration hingegen besteht eine Kongruenz mit den neuesten Raumdekorationen seiner herzoglichen Verwandtschaft in Schleswig-Holstein. Die Gestaltung des Inneren ist direkt dem Erzbischof zuzuordnen. Der Erbhof schließt sich damit an die schleswig-holsteinischen Herzogsschlösser an, mit denen er allerdings architektonisch wegen seiner jüngeren niederländischen Stileinflüsse nichts zu tun hat.

Einige weitere Besonderheiten des Erbhofs sollen abschließend noch aufgeführt werden: als große Seltenheit haben sich hier über ein Dutzend beschnitzte hölzerne Fensterpfosten erhalten. Sie wurden bei der Barockisierung um 1750, d.h. der Aufteilung der größeren Raumeinheiten des 17. Jahrhunderts in wohnlichere Zimmer, abgearbeitet und als einfache Fensterhölzer wiederverwendet. Die Reste erlauben eine weitgehende Rekonstruktion, lediglich die Ausbildung der waagerechten Holzteile und die Glasteilung der Fensterflügel muß in Analogieschlüssen neu gefunden werden. Die Fensterpfosten weisen Fassungsreste (Goldhöhungen) auf.

Teilweise bereits früher geborgen, bei den jetzigen Untersuchungen aber auch in weiteren Exemplaren in den Fenstergewänden des Festsaales zweitverwendet gefunden, haben sich Reste von Fußbodenfliesen des 17. Jahrhunderts erhalten. Zu vieren zusammengesetzt ergeben sie ein Vierblattmuster mit zentraler Rosette. Farbig lassen sich zwei Varianten unterscheiden. Die Zugehörigkeit zum Erbhof wird auch durch ein noch heute auf der Gartenseite eingemauertes Exemplar wahrscheinlich. In der Motivik, wenn auch nicht in den exakten Maßen vergleichbare Fliesen gibt es in Schloß Gottorf und im Lüneburger Rathaus.

Der Erbhof muß eine starkfarbige Außenfarbigkeit (wohl nur der Sandsteinteile) aufgewiesen haben. Leider sind von ihr lediglich kleinere Reste im Bereich einiger Fenster erhalten, so daß eine Gesamtrekonstruktion wohl nicht mehr möglich ist. Zeichnungen im Staatsarchiv Wolfenbüttel um 1700 zeigen ferner das Dach in einer dunkleren Farbgebung. Auf einer um 1750 entstandenen Ansicht des Schlosses Husum sind die Dächer der Hauptgebäude blau angelegt, deutlich unterschieden von den Nebengebäuden in rot. Beide Ansichten sind als Hinweis auf ein Schieferdach zu werten, wie es heute auch wieder das Schloß Reinbek aufweist. Das Thedinghauser Schloß hob sich also mit großer Wahrscheinlichkeit wie seine chleswig-holsteinischen Verwandten farbig deutlich von seiner Umgebung ab.

 

Restaurierungskonzeption

Die Fülle hochbedeutender Funde führt zwingend zur Frage nach dem weiteren denkmalpflegerischen Umgang mit dem Erbhof. Unter den einheitlichen, inzwischen allerdings recht schäbigen Oberflächen des 18. Jahrhunderts befinden sich, wie wir jetzt wissen, umfangreiche Reste der Erbauungszeit. Die bisherigen Untersuchungen haben so weitreichende und gesicherte Erkenntnisse erbracht, daß eine Rekonstruktion des südlichen Saales in seinen wesentlichen Teilen möglich ist. Dies betrifft die Deckenbalken, den Fußboden, die Fenster und die Grundzüge eines Kamins. Die Präsentationsansicht des Architekturbüros pmp vermittelt hiervon eine gute Vorstellung.

Denkmalpflegerische Zielsetzung ist es ganz allgemein, historische Entwicklungen in ihrer baulichen Ausprägung zu bewahren und einzelne Phasen nicht vergleichend zu bewerten. Dieser Sichtweise können im Einzelfall Vorstellungen des Eigentümers und einer interessierten Öffentlichkeit entgegenstehen, die einen höheren Grad von Anschaulichkeit und Nachvollziehbarkeit als Begründung für die Investition bedeutender Finanzmittel verlangen. Die Chancen, eine langfristige Nutzung zu erreichen, erhöhen sich, wenn das Innere über eine überregionale Attraktion verfügt, die touristisches Interesse findet. Je bedeutender ein Bauwerk ist, desto mehr stellt sich auch denkmalfachlich die Frage, ob das Einzigartige nicht höheren Rang hat als das Typische: Eine restauratorische Aufarbeitung der Raumstrukturen und Wandoberflächen des 18. Jahrhunderts, eventuell mit einigen „Fenstern“ in die Entstehungszeit, beließe die heutige Diskrepanz zwischen Innen und Außen, ordnete den Erbhof eher in die typische ländliche Architektur der Gegend ein und verunklärte seine einzigartige geschichtliche und architektonische Stellung im Bremer Umland. Die Bedeutung des Erbhofs als frühes ländliches Lustschloß eines der höchsten Reichsfürsten und seine Beziehung zu Schleswig-Holstein läßt sich nach meiner Auffassung nur in einer breit angelegten Wiederherstellung des Festsaales anschaulich machen. Aus diesem Grunde wird hier guten Gewissens die Position vertreten, daß eine Rekonstruktion des südlichen Festsaales akzeptabel, ja sogar wünschenswert ist. Ein solches Vorgehen ist nicht ohne Vergleich. Aufgrund der hohen geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung von Befunden wurde in letzter Zeit etwa bei den Renaissancemalereien im Festsaal des Schlosses Bleckede (Lkr. Lüneburg, um 1600) oder den barocken Fassadenmalereien am Celler Rathaus (1697) eine Entscheidung zugunsten rekonstruktiver Maßnahmen getroffen. Die Dichte der Befunde ist in Thedinghausen erheblich höher.

Auch bautechnische Überlegungen verweisen in diese Richtung: Die unbedingt erforderliche Sicherung der Deckenbemalung lässt sich in dem niedrigen Zwischenraum zwischen originaler Balkenlage und abgehängter Decke des 18. Jahrhunderts nicht durchführen, letztere muß also in jedem Fall entfernt werden. Würde man sie anschließend wieder einbauen, entstünde ein Zwischenraum mit schwer kontrollierbarem Klima, Wartungsarbeiten wären nahezu unmöglich.

Die jüngeren Bauphasen können in anderen Bereichen des Erbhofs in ausreichendem Maße erhalten werden, etwa im zweiten Festsaal oder im ehemaligen Wohnbereich des Erzbischofs, insbesondere, wenn sich hier zukünftig weniger reiche Befunde der Erbauungszeit zeigen sollten. Daß die Befunde des 18. Jahrhunderts vor ihrer Entfernung dokumentiert werden müssen, versteht sich von selbst.

Die hier dargelegte weit überregionale Bedeutung von Objekt und Maßnahme für Bremen und sein niedersächsisches Umland, ja sogar für Schleswig-Holstein, wird zu massivem Einsatz von Landes- und EU-Mitteln der Denkmalpflege führen. Ohne nichtstaatliche Gelder kann die Rekonstruktion des Festsaales jedoch nicht gelingen. Kulturelle und kulturtouristische Nutzungsmöglichkeiten, die im Detail von anderer Seite auszuführen wären, sind vielversprechend und ausbaufähig. Ein lohnenderes Förderobjekt als diesen „Leuchtturm“ gibt es aus denkmalfachlicher Sicht weit und breit nicht.

Dr. Fischer

- Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege -